1. Name und Sitz des
Fan-Club
a) Der Fan-Club führt den Namen
Eichendorffstüble Nördlingen
b) Er hat seinen Sitz in Nördlingen
c) Er ist ein eingetragener Fan-Club in der offiziellen Fan-Club-Liste des
F.C. Bayern München e.V.
2. Mit Eintritt in den
Fan-Club verpflichtet sich jedes Mitglied die Satzung anzuerkennen!
3. Zweck des Fan-Club
a) Das gemeinsame Besuchen von
Fußballspielen.
b) Die Freundschaft mit anderen Fan-Clubs aufrecht zu erhalten und zu
fördern.
4. Aufnahme von Mitgliedern
a) Kinder unter 16 Jahren können
nur Mitglied des Clubs werden, wenn ein Erziehungsberechtigter oder naher
Verwandter im Fan-Club die Mitgliedschaft bereits
erworben hat. Ab dem 16. Lebensjahr ist jedes Mitglied voll
beitragspflichtig.
b) Mit der Mitgliedschaft werden für alle Mitglieder sämtliche
Vergünstigungen des Fan-Club wirksam.
c) Die Aufnahme erfolgt auf Antrag durch Beschluss der Vorstandschaft.
d) Ein zurückgewiesenes Aufnahmegesuch kann vor Ablauf von zwei Jahren
erneuert werden.
5. Ende der Mitgliedschaft
a) durch Austritt
- Er kann jederzeit durch schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber
erfolgen. Geschieht dies nicht bis zum Ende eines Geschäftsjahres, hat das
Mitglied Beiträge und sonstige Leistungen für das laufende Jahr voll zu
entrichten.
- Bei dem Austritt aus dem Fan-Club bestehen gegenüber dem Fan-Club
keinerlei Ansprüche.
b) durch Ausschluss
- Er kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Regeln der Satzung, gegen
anerkannte Regeln und gegen Sitte und Anstand grob verstoßen hat,
- wenn er das Ansehen und die Interessen des Fan-Club schwer geschädigt
hat,
- wenn er innerhalb des Fan-Club wiederholt und erheblich Anlass zu Streit
und Unfrieden gegeben hat,
- wenn er trotz Mahnung und ohne hinreichende Begründung mit seinen
Beiträgen und sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist.
Über den Ausschluss entscheidet
die Vorstandschaft.
Dem betroffenen Mitglied muss vorher rechtliches Gehör gewährt worden
sein.
Mir dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ämter und Rechte dem
Fan-Club.Geleistete Beiträge werden nicht zurückgewährt.
Ein Anteil am Fan-Club Vermögen besteht nicht.
6. Disziplinarstrafen
Statt eines Ausschlusses kann die
Vorstandschaft in weniger schweren Fällen gegen ein Mitglied nach
vorheriger Anhörung erkennen auf zeitweilige Entziehung von
Fan-Club-Rechten oder Ämtern.
7. Rechte und Pflichten der
Mitglieder
a) Rechte
Alle Mitglieder haben das Recht an allen Versammlungen und Veranstaltungen
teil zu nehmen.
b) Pflichten
- Zweck des Fan-Club zu erfüllen und fördern.
- Die fälligen Mitgliedsbeiträge pünktlich abzuführen und sonstige
Verpflichtungen zu erfüllen.
c)Haftung
- Jedes Mitglied haftet anteilig für evtl. Vermögens- und Sachschäden,
falls diese Schäden aus der Clubkasse nicht abgedeckt werden können.
8. Organ des Fan-Club
a) Vorstandschaft
- Die Vorstandschaft ist ehrenamtlich tätig und besteht aus dem:
1.Vorsitzenden
2.Vorsitzenden
Kassierer
Manager
1.Schriftführer
2. Schriftführer
1. Beirat
2. Beirat
- Die Vorstandschaft entscheidet
über alle Angelegenheiten des Fan-Club, soweit sie nicht an der Satzung
oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten ist.
- Die Mitglieder der Vorstandschaft werden mit einfacher Mehrheit für eine
Amtszeit von 3 Jahren gewählt.
- Die Wahlen werden immer von einem Wahlausschuss geleitet.
- Die Wahl der Vorstandschaft erfolgt per Handzeichen, falls nur ein
Kandidat zur Verfügung steht.
b) Mitgliederversammlung
- Beschlüsse der Mitglieder werden mit einfacher Mehrheit gewählt.
- Die Satzung kann nur mit 2/3 Mehrheit geändert werden.
- Mitgliederversammlungen finden alle 4 Wochen statt.
c) Stimmrecht
- Alle Vorstandsmitglieder sind abstimmungsberechtigt im Fan-Club.
Beschlussfähigkeit besteht, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder
anwesend ist.
9. Kassenprüfer
- Die Kassenprüfer werden durch
die Mitglieder auf die gleiche Dauer wie die Vorstandschaft
gewählt. Sie dürfen kein anderes Amt im Fan-Club haben!
- Ihre Aufgabe ist es, sich durch Stichproben von der Ordnungsmäßigkeit
der Kassen und Buchführung zu überzeugen, am Jahresabschluss
eine eingehende Prüfung der Bücher, Belege und dergleichen
vorzunehmen und das Ergebnis der Prüfung der Mitglieder an der
Versammlung vorzutragen.
10. Auflösung des Fan-Club
- Im Falle einer Auflösung des
Fan-Clubs wird das vorhandene Vermögen (Guthaben nach Abzug
aller Verpflichtungen) einer oder mehreren hilfsbedürftigen Einrichtungen
im Ries komplett zur Verfügung gestellt.
11. Datenschutzregelung im
Umgang mit Mitgliederdaten
- siehe Anlage 1
12. Das Vereinslokal ist die
Gaststätte Eichendorffstüble in Nördlingen
Die Satzung wurde am 4. September
1995 von der Mitgliederversammlung beschlossen und genehmigt.
Am 16. Mai 2002 wurde die Satzung
abgeändert und von der Mitgliederversammlung beschlossen und genehmigt.
Am 10. Oktober 2005 wurde die
Satzung abgeändert und von der Mitgliederversammlung beschlossen und
genehmigt.
Nördlingen, 10. Oktober 2005 |